Von: Richy
Was meiner Meinung nach noch zu diskutieren wäre ist die Frage, ob der Mieter schuldhaft seine Vertragspflichten verletzt hat. Da er davon ausging, dass die Untervermietung an Touristen von der...
View ArticleVon: AG München: Untervermietung bei Verschlechterung der Vermögenslage...
[…] sei noch auf diesen instruktiven Beitrag zum Thema Untervermietung in der Klausur […]
View ArticleVon: gremlin
Könnte man nicht darüber nachdenken, §816 Abs. I BGB dennoch analog anzuwenden? Immerhin stellt sich die verfügungsnahe Wirkung einer Vermietung ja auch bei der Frage, ob ein vormerkungsberechtigter...
View ArticleVon: Marco Meyer
Also kann man ruhig mehrere Wohnungen anmieten und sich schönes Geld dazu verdienen, indem man an Touristen untervermietet. Bis alles auffliegt hat man den Mehrerlös natürlich verbraucht, so dass sich...
View ArticleVon: bimbam
Diese Rspr. will anscheinend allein das Verhältnis vom Vermieter zum Mieter für maßgeblich ansehen und das Dreieckverhältnis zum Untermieter außer Betracht lassen. Der Untemieter kann allerdings...
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